Vertragsbestimmungen

Vertragsbestimmungen für Seminarteilnehmer/innen

Anmeldung
Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum und nach Einzahlung der Seminarkosten registriert und behandelt.Sollte ein Seminar ausgebucht sein, werden Sie auf die Warteliste gesetzt und automatisch über weitere Seminartermine informiert. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das jeweilige Seminar zu annullieren. In diesem Fall erhalten Sie die Seminarannullierung bis spätestens 5 Tage vor Seminarbeginn.

Zahlung
Die Seminargebühren müssen bei Seminarbeginn auf einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Barzahlung ist in Ausnahmen möglich, muss aber vorher abgesprochen sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Seminarplatz durch uns weitergegeben werden. Annullierungskosten sowie allfällige Überweisungsspesen oder Wechselkursdifferenzen werden dem Teilnehmer in jeden Fall in Rechnung gestellt.

Abmeldung
Anmeldungen sind verbindlich. Bei Verhinderung an der Teilnahme akzeptieren wir nur schriftliche Abmeldungen. Es gelten, egal aus welchen Gründen die Teilnahme unterbleibt, folgende Annullierungskosten:

Ø  bis 6 Wochen vor Seminarbeginn       CHF  80.– Bearbeitungspauschale

Ø  bis 3 Wochen vor Seminarbeginn       50% der Seminargebühr

Ø  bis 1 Woche vor Seminarbeginn        80% der Seminargebühr

Ø  Für definitive Umbuchungen auf ein späteres Seminar werden keine Gebühren verrechnet.

Seminarannullierung durch Kompetenzpraxis für Gesundheit – Franz Xaver Huber, Möhlin
Wird ein Seminar durch uns storniert, wird entweder ein Ersatzseminar innerhalb eines Jahres angeboten, oder die bereits einbezahlten Seminarkosten werden zurückerstattet. Bei einem Seminarabbruch durch uns erstatten wir die Kurskosten anteilsmässig zurück. Weitergehende Ansprüche von Seiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

Haftpflicht- und Annullierungskostenversicherung
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung, sowie gegebenenfalls einer Annullierungskostenversicherung ist Sache der Seminarteilnehmer/innen.

Rechte
Die Kompetenzpraxis für Gesundheit – Franz Xaver Huber, Möhlin behält sich das Recht vor, Seminarinhalte zu verändern und Lehrpersonen auszutauschen.

Haftung
Die Kompetenzpraxis für Gesundheit – Franz Xaver Huber, Möhlin haftet nur für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Für private Gegenstände oder Wertsachen übernimmt die Kompetenzpraxis für Gesundheit – Franz Xaver Huber ebenfalls keine Haftung.

Stand Oktober 2010